Information über die Normverbrauchsabgabe (NoVA) in Österreich
Normverbrauchsabgabe:
Der Steuersatz für Kraftfahrzeuge beträgt max. 16%. Bei Fahrzeugen mit Benzinmotor und einem Durchschnittsverbrauch unter 3 Liter bzw. bei Dieselmotor unter 2 Liter beträgt der Steuersatz 0%.
Die Berechnungsformel lautet:
| Bei Benzinmotoren: | Durchschnittsverbrauch minus 3 Liter mal 2 |
| Bei Dieselmotoren: | Durchschnittsverbrauch minus 2 Liter mal 2 |
Der errechnete Steuersatz ist auf volle Prozentsätze auf- oder abzurunden!
COČ Abgabe:
Für Fahrzeuge, deren CO² - Ausstoß größer ist als 160g/km erhöht sich der Malus ab 01.03.2011 folgendermaßen:
| CO² - Ausstoß von 160g/km bis 180g/km | = € 25.-- pro/g und km |
| CO² - Ausstoß von 180g/km bis 220g/km | = € 50,-- pro/g und km |
| CO² - Ausstoß von über 220g/km | = € 75,-- pro/g und km |
Dazu kommt noch bei Dieselkraftfahrzeugen eine Abgabe von Euro 300,-- wenn die partikelförmigen Verunreinigungen mehr als 0,005 g/km betragen.
Ab August 2011:
gibt es eine neue Regelung für Reisemobile:
Bei der Festlegung der Normverbrauchsabgabe sind für Campingbusse (Kastenwagen), deren äußeres Erscheinungsbild dem normalen Kombifahrzeug entspricht, die Verbrauchswerte dieses Kombifahrzeuges heranzuziehen.
Für Alkovenmodelle, teilintegrierte und vollintegrierte Reisemobile ist für die Festlegung der Normverbrauchsabgabe ein Aufschlag von 15% auf die Verbrauchswerte des jeweils zugrunde liegenden Kombifahrzeuges anzuwenden.
Für Fahrzeuge, die keine Verbrauchswerte vorweisen können, gilt folgende Regelung:
Ersatzformel für den Normverbrauch in Liter je 100km:
| Benzinmotor: | KW x 0,1 + 3 = Verbrauch / Liter |
| Dieselmotor : | KW x 0,1 + 2 = Verbrauch / Liter |
Ersatzformel bei Fehlen der CO² - Werte:
| Benzinmotor: | Normverbrauch x 25 = CO² Emissionswert |
| Dieselmotor : | Normverbrauch x 28 = CO² Emissionswert |
Stand: August 2011

